Rückruf – Drei Kinderkostüme sind leicht entzündbar

Das BLV warnt vor dem Tragen der Kostüme «Lion Cape Souza» (vom Hersteller Phanine BV), «Hai Sharky» (verkauft bei Müller Handels AG) und «French Fries» (verkauft bei GIFI). Die Kostüme fangen leicht Feuer, und es besteht die Gefahr von Verbrennungen. Das BLV empfiehlt, die Kostüme nicht zu verwenden, um Risiken auszuschließen und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Firmen haben die Produkte sofort vom Markt entfernt und einen Rückruf initiiert.

Welche Gefahr geht von diesem Produkt aus?

Das Kostüm «Lion Cape, Souza» wurde im Rahmen einer schweizweiten Kontrollkampagne des kantonalen Lebensmittelvollzugs zu Kinder-Fastnachtskostümen beanstandet. Das Kostüm entspricht nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Entflammbarkeit von Spielzeugen. Dadurch besteht Verbrennungsgefahr.

Welches Produkt ist betroffen?

  • Produkt: Lion Cape Kinderkostüm, Souza
  • Artikelnummer: 960784
  • Lot-Nummer: 91100702
  • Verkaufsstellen: über verschiedene Onlinehändler

Welche Gefahr geht von diesem Produkt aus?

Das Kostüm «Hai Sharky» wurde im Rahmen einer schweizweiten Kontrollkampagne des kantonalen Lebensmittelvollzugs zu Kinder-Fastnachtskostümen beanstandet. Das Kostüm entspricht nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Entflammbarkeit von Spielzeugen. Dadurch besteht Verbrennungsgefahr.

Welches Produkt ist betroffen?

  • Produkt: Hai Sharky, Kinder-Karneval Kostüm
  • Lot-Nummer: 20003ZB und 19011 ZB
  • Verkaufsstellen: Müller Handels AG

Welche Gefahr geht von diesem Produkt aus?

Das Kostüm «French Fries» wurde im Rahmen einer schweizweiten Kontrollkampagne des kantonalen Lebensmittelvollzugs zu Kinder-Fastnachtskostümen beanstandet. Das Kostüm entspricht nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Entflammbarkeit von Spielzeugen. Dadurch besteht Verbrennungsgefahr.

Welches Produkt ist betroffen?

  • Produkt: French Fries
  • Referenz Nr.: 23912
  • Lot-Nummer: 2457912
  • Verkaufsstelle: GIFI

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Das BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu verwenden.

Text- und Bildquelle: BLV