Bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Umfahrung Süd in Chur ist ein Personenwagen ausserorts mit massiv überhöhter Geschwindigkeit erfasst worden. Der 22-jährige Lenker überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um 79 km/h.
Am Freitagabend (20.02.2026) führte die Stadtpolizei Chur auf der Umfahrung Süd eine Geschwindigkeitskontrolle durch.
Dabei wurde ein Personenwagen mit einer Geschwindigkeit von 164 km/h gemessen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Örtlichkeit 80 km/h.
Nach Abzug der Sicherheitsmarge überschritt der 22-jährige Lenker die Höchstgeschwindigkeit um 79 km/h, womit der Rasertatbestand erfüllt ist.
Dem Lenker wurde der Führerausweis direkt abgenommen. Er wird bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht.
Geschwindigkeitsüberschreitungen gefährden Menschenleben und erhöhen das Unfallrisiko erheblich. Die abgestuften Ordnungsbussen und strengeren Sanktionen bei schweren Verstössen schaffen klare Regeln und Gleichbehandlung. Besonders bei Raserdelikten wird konsequent durchgegriffen. Sei dies mit hohen Geldstrafen, Führerausweisentzug oder Freiheitsstrafen. DIes ist zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden.
Hier geht’s zum aktullen Bussenkatalog für Schnellfahrer und Raser.
Quelle der Polizeinachricht: Stapo Chur


